Mai 31 2009
Bewertung von Nachunternehmern (3)

Die Bewertungen der Nachunternehmer werden beim Einkäufer oder beim Qualitätsbeauftragten (QB) dokumentiert und gesammelt. Sie können von jedem Beteiligten eingesehen, aber nicht verändert werden.
Stellt ein Projektleiter oder ein anderer Beteiligter fest, dass sich entweder die Beurteilung von Einzelpunkten oder der Gesamteindruck geändert hat, teilt er dies dem Einkäufer oder QB schriftlich mit, am besten auf dem Bewertungsformblatt.
Bevor die Bewertung allerdings in der Datei geändert wird, müssen auch die anderen Betroffenen dazu gehört werden. Zumindest einmal im Jahr müssen die Bewertungen aller Nachunternehmer in einer gemeinsamen Besprechung überprüft werden. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Außerdem müssen in regelmäßigen Abständen auch Informationen über
- Unternehmensführung
- Bonität und Finanzen
- Beteiligungen und Gesellschafter
- Umsatz
- Beschäftigtenzahl
- regionale Ausdehnung
- Kontakte und Beziehungen zu Wettbewerbern
eingeholt, eventuelle Veränderungen festgestellt und die Auswirkungen überprüft werden.
Ist man in einer neuen Region tätig und kennt man die Nachunternehmer nicht oder will man mit einem neuen NU ins Geschäft kommen, so liegen diese Bewertungen nicht vor, trotzdem muss man sich die notwendigen Informationen so weit wie möglich beschaffen. Dazu dienen u. a.
- Selbstauskünfte der Unternehmen (Vorsicht!)
- Überprüfung der angeforderten und vom Unternehmen genannten Referenzen
- o Kunden
- o Architekten und Planer
- o Lieferanten und Partner
- Informationen von Wirtschaftsdiensten / -auskunfteien
dabei ist zu beachten, dass diese auch auf Selbstauskünften beruhen können
- Internetauftritt(e)
z.B. auch Weblogs, die meist mehr über das Denken und Handeln der Firma verraten als eine normale Homepage
- Auszug aus Handelsregister, Eintragung in die Handwerksrolle
- Werbeunterlagen
- Presseberichte
Diese Unterlagen sind vom möglichen Bieter anzufordern bzw. einzusehen oder anderweitig zu beschaffen; angegebene Referenzen sind dann auch tatsächlich zu hinterfragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Aussagen meist wohlwollend sind, wenn man allerdings zwischen den Zeilen liest, erhält man durchaus weitere wertvolle Details, die dann konkret angesprochen werden können.
Gar nicht so selten kommt es vor, dass eine vom einem Unternehmen genannte Referenz keine mehr darstellt, sondern der Kunde unzufrieden ist, ohne dass dies beim Nachunternehmer bekannt war. Dies ist dann ein Beispiel für eine nicht oder kaum funktionierende Kundenbeziehung.
Interessant war für mich auch die Reaktion des Chefs einer Heizungsfirma, als ich diesen informierte, dass ich mich bei einem mir wohlbekannten Haustechnikingenieur über ihn erkundigen würde und als ich ihn fragte, welche Auskünfte ich dann wohl bekäme, geriet er sichtlich in Erklärungsnotstand.
Er führte aus, dass es mit diesem Ingenieur mehrfach Probleme gegeben habe, an denen er, der Handwerksmeister, aber völlig unschuldig gewesen sei. Ich musste den Ingenieur daraufhin gar nicht mehr fragen, meine Einschätzung war klar.
Erst wenn alle Informationen (siehe Anlage 10.2) vorliegen, kann eine sinnvolle Entscheidung getroffen werden, dabei ist selbstverständlich, dass alles in der Nachunternehmer-Bewertungsliste dokumentiert wird und dass nach Abschluss der ersten Zusammenarbeit die Bewertung detailliert überarbeitet wird.

Wer auf Dauer erfolgreich sein will, muss ständig besser werden. Dies gilt vor allem auch für die Projektabwicklung.
