Monatsarchiv für Juni 2009

Jun 26 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was rechtzeitig in der Kasse klingelt (7)

Abgelegt unter Unternehmensführung

Änderungen und Nachträge

Eine Chance Geld zu verdienen, vielleicht, aber viel mehr eine Gefahr Verluste zu erzeugen, denn häufig werden die wichtigsten Regeln nicht beachtet.

 

  • Ø Nachträge und Stundenlohnarbeiten müssen vor Ausführung zumindest angemeldet werden. Handeln Sie konsequent so und hoffen Sie nicht auf die wenigen Ausnahmen
  • Ø Sie müssen von einem dazu Bevollmächtigen zur Ausführung beauftragt werden
  • Ø Stundenlohnzettel sollten täglich geschrieben und unterzeichnet werden
  • Ø Dies alles sollte schriftlich dokumentiert werden

Vielleicht ist Ihnen das Wort Bevollmächtigter aufgefallen. Ich hoffe, Sie und Ihre Mitarbeiter wissen immer, wer zur Erteilung von Nachträgen oder Zusatzaufträgen berechtigt ist.

Wenn ja, gehören Sie meiner Erfahrung nach zu den rühmlichen Ausnahmen, denn der Architekt ist es i.d.R. nicht. Es sei denn, er hat dieses Recht vom Bauherrn ausdrücklich zugestanden bekommen, was aber sehr selten der Fall ist.

Im Normalfall gilt:

 Der Architekt darf weder über den Geldbeutel, en Geschmack, och den Terminkalender des Bauherrn verfügen.

 Wer darf bei einem öffentlichen Auftraggeber verbindlich handeln, wer in einem Industriebetrieb?

 Klären Sie immer, wer auf der Auftraggeberseite welche Rechte hat und wer die Aufträge erteilen kann. Am besten bei den Auftragsverhandlungen oder beim ersten Gespräch nach Auftragserteilung.

 Wird die Berechtigung erst im konkreten Nachtragsfall angefragt, kommt es nicht selten zu Irritationen.

 Sind Ihre Auftraggeber ein Ehepaar, müssen beide den Zusatzauftrag oder Sonderwunsch erteilen oder sie müssen sich gegenseitig bevollmächtigt haben, einzeln auch für den andern zu handeln.

 Noch ein Wort zu den Nachträgen: Geben Sie sich bei der Begründung und bei der Leistungsbeschreibung mehr Mühe als bisher. Bei vielen Trainings und Schulungen sowie bei der Analyse gestellter Nachträge musste ich häufig feststellen ,   dass   sie  häufig so formuliert werden, dass der Kunde den Eindruck gewinnt:

 

Soviel Geld

für so wenig Leistung

 

Sicher wäre es besser für Sie wenn sein Eindruck ist:

 

Soviel Leistung

für so wenig Geld

 

und dafür müssen Sie zumindest ansatzweise sorgen.

Keine Kommentare

Jun 25 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was in der Kasse klingelt (6)

Abgelegt unter Unternehmensführung

Doch wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen wollen, müssen Sie sicher sein, auch Ihre vertraglichen Pflichten korrekt erfüllt zu haben.

 

  • Haben Sie die vereinbarte Leistung in der vereinbarten Qualität erbracht?
  • Liegen Sie im Terminplan?
  • Haben Sie aufgetretene Fehler und Mängel umgehend und nachhaltig beseitigt?
  • Sind die in Rechnung gestellten Leistungen auch alle erbracht?

 

Leider ist es beim Bauen so, es kommt immer wieder anders als geplant und bei Änderungen kommt es häufig zu Nachträgen und zu Stundenlohnarbeiten.

Keine Kommentare

Jun 22 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was in der Kasse klingelt (5)

Abgelegt unter Unternehmensführung

Während der Projektabwicklung (Forts.)

 

Wie oft kontrollieren Sie Ihre ausstehenden Rechnungen? Täglich, wöchentlich oder mehr nach dem Zufallsprinzip? Wie reagieren Sie, wenn Sie den Zahlungsverzug feststellen?

So wie viele Ihrer Kollegen: Sie stellen es ein paar Tage später fest, geben noch eine Frist zu- vielleicht dauert die Überweisung so lange – dann rufen Sie an, fragen nach dem Geld, und warten wieder 1 Woche bis 10 Tage.

Dann schicken Sie eine freundliche Erinnerung und warten wieder, jetzt eine immer noch unverbindliche Mahnung, schließlich eine VOB-konforme Mahnung mit Fristsetzung, dann die Nachfrist und schließlich können Sie reagieren, z.B. Baustelle einstellen oder Vertrag kündigen.

 

Bei einer Zahlungsfrist nach VOB von 18 Tagen dauert der geschilderte Vorgang weitere 40-50 Tage, an denen Sie weitere Leistungen erbringen, die im Konkursfall Ihren Schaden erhöhen.

 

Alle neuen Regelungen zur Zahlungsbeschleunigung werden ebenso wenig eine Wirkung zeigen, wie die bisher schon bestehenden Regelungen der VOB, wenn Sie nicht willens sind, Ihre Rechte einzufordern.

 

Doch wie könnte dieser Vorgang optimiert werden:

 

·  Sie prüfen täglich die Zahlungseingänge

·  Sie rufen bei Verzug am nächsten Tag an und geben eine Frist von 3-4 Tagen

·  Dann setzen Sie den Kunden mit Fristsetzung in Verzug und verlangen Verzugsszinsen

·  Nach einer Nachfrist von 2-3 Tagen stellen Sie die Baustelle ein oder kündigen den Vertrag und schreiben die Schlussrechnung über den Gesamtbetrag abzüglich Ihrer ersparten Aufwendungen.

 

Den Vorgang können Sie noch abkürzen, wenn Sie Sicherheit nach § 648a BGB verlangen. Dies führt häufig zu einer Zahlungsbeschleunigung oder bei nicht Erbringung können Sie die vorgenannten Schritte einleiten.

Keine Kommentare

Jun 17 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was rechtzeitig in der Kasse klingelt 4

Abgelegt unter Unternehmensführung

2. Während der Projektabwicklung

 Der Auftrag ist im Hause und Sie beginnen mit den Arbeiten.

Haben Sie schon geprüft, ob die vereinbarten Sicherheiten auch bei Ihnen angekommen sind? Der beste Vertrag taugt nichts, wenn Sie Ihre Rechte dabei nicht durchsetzen.

Sie arbeiten auf der Baustelle und können die erste Abschlagsrechnung schreiben. In der Vergangenheit wurden – ohne Widerspruch oder mit Zustimmung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen, des Planers oder Bauleiters – häufig die Regeln der VOB nicht beachtet, nämlich eine prüfbare Abschlagsrechnung zu stellen, d.h. mit Aufmaß, Lieferschein, Stundenlohnzettel usw.

Jetzt nehmen viele Bauherren, auch die öffentliche Hand, dies zum Anlass, die Rechnung nicht zu bezahlen und warten darauf, bis jemand mahnt, um dann auf die Nichtprüfbarkeit hinzuweisen.

 Also müssen Sie alle Unterlagen mitliefern.

Dies hat außerdem für Sie den Vorteil eines ablaufbegleitenden Aufmasses und einer kurzfristigen Leistungs- und Erfolgskontrolle.

Einige Unternehmen gehen auch dazu über, in Einzelfällen einige Tage nach Rechnungsversand nachzufragen, ob die Unterlagen komplett und prüfbar sind.

Keine Kommentare

Jun 14 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was rechtzeitig in der Kasse klingelt (3)

Abgelegt unter Unternehmensführung

1.                  Tipps vor Auftragserteilung (Fortsetzung)

 In den Auftragsverhandlungen wird häufig über Sicherheiten geredet, aber meist über die, die Sie zu stellen haben. Verlangen auch Sie Sicherheiten, z.B. eine Zahlungserfüllungsbürgschaft.

 Haben Sie dies aus welchen Gründen auch immer in den Verhandlungen nicht verlangt, besteht jederzeit nach Vertragsabschluss die Möglichkeit (Ausnahme selbstnutzende Eigenheimbesitzer und öffentliche Hand) Sicherheit nach § 648a BGB zu verlangen. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, können Sie die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen.

Es gibt eigentlich keine Auftragsverhandlung bei der nicht von Ihnen Preisnachlässe verlangt werden – seien Sie besonders vorsichtig, wenn dies nicht verlangt wird (außer bei Stammkunden).

Geben Sie dann möglichst wenig Nachlässe sondern Skonti bei Einhaltung der vereinbarten, möglichst kürzeren Zahlungszielen oder prüfen Sie die Möglichkeit, eine Vorauszahlung, vielleicht sogar in voller Höhe, gegen Bürgschaft zu erhalten.

 Wenn Sie eine Pauschale und einen Zahlungsplan vereinbaren, dann achten Sie darauf, dass die Raten und vor allem die Schlussrate nicht zu hoch werden, letztere sollte nicht über 4-5% der Auftragssumme liegen.

 Bei Zahlungen nach Baufortschritt sollten Sie möglichst  keine Beschränkungen wie nur eine Abschlagzahlung im Monat oder mit einer Mindestsumme  € 50 000 akzeptieren.

Keine Kommentare

Jun 11 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was rechtzeitig in der Kasse klingelt (2)

Abgelegt unter Unternehmensführung

1. Tipps vor Auftragserteilung

Diesem Anspruch entsprechend müssen Sie bereits bei der Auswahl Ihrer Auftraggeber und Kunden beginnen, vor allem wenn es sich um für Ihr Unternehmen mittlere und größere Aufträge handelt.

Bei neuen Kunden oder bei Kunden, für die Sie länger nicht mehr gearbeitet haben, informieren Sie sich über deren Bonität, über Ihre Zahlungsweise, fragen Sie Kollegen, vielleicht aus anderen Gewerken, über deren Erfahrungen.

 Lesen Sie die Tageszeitung aufmerksam, holen Sie Auskünfte ein – hier müssen Sie aber berücksichtigen, dass es sich auch um Selbstauskünfte handeln könnte.

Bei Privatpersonen schauen Sie sich die Wohnung und den oder die Berufe an.

 Diese Auskünfte sollten Sie möglichst schon vor der Angebotsabgabe einholen.

Sie ersparen sich dann manches aufwendige Angebot; spätestens jedoch vor Vertragsabschluß, damit sie entsprechend reagieren können.

Prüfen Sie aber auch bei Stammkunden. Zahlen diese immer in der vereinbarten Frist oder nicht, hat sich das Verhalten in der letzten Zeit zu Ihren Ungunsten verändert?

Keine Kommentare

Jun 07 2009

Profile Image of wabe
wabe

Erfolg ist, was rechtzeitig in der Kasse klingelt

Abgelegt unter Unternehmensführung

euro-1

Immer wieder liest man, dass im Zuge der Finanzkrise auch die Zahlungsmoral, nicht nur bei Privat- und Geschäftskunden wieder schlechter wird und dies bei den normalerweise nicht gerade üppig finanzierten Bauunternehmen zu Problemen führen können.

Im folgenden möchte ich Ihnen einige Tipps und Verhaltensregeln zu geben, mit denen Sie schneller und sicherer an das Ihnen zustehende Geld für Ihre erbrachten Leistungen kommen.

 

Viele Handwerker und Unternehmer beschäftigen sich mit dem Thema Zahlungseingang erst wenn Zahlungen extrem verspätet oder überhaupt nicht eingehen oder wenn Kunden z.B. Nachträge oder Stundenlohnarbeiten nicht anerkennen.

Doch dann ist es eigentlich fast schon zu spät, denn jetzt sind die Möglichkeiten sehr begrenzt, auch wenn in den letzten Jahren der Gesetzgeber einige Verbesserungen bewirkt hat, die aber auch ein entsprechendes Verhalten der Unternehmen bedarf.

 

Rechtzeitig und in voller Höhe eingehende Zahlungen

und nicht nur gute, handwerkliche Qualität Ihrer Leistungen

sichern den Erfolg und damit

 in letzter Konsequenz das Überleben und die Zukunft Ihres Unternehmens.

Keine Kommentare

Jun 04 2009

Profile Image of wabe
wabe

BGH zur verzögerten Auftragsvergabe

Abgelegt unter Baurecht

Ich möchte Sie auf einen interessanten Artikel im Vergabeblog zum BGH-Urteil zu Verzögerungskosten bei verspäteter Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand aufmerksam machen.

Keine Kommentare

Jun 02 2009

Profile Image of wabe
wabe

Der Weg zum Bauherrn (3)

Abgelegt unter Auftragsbeschaffung

Mindestausstattung an Werbemittel

 

  • Einen kleinen Prospekt oder Folder, in dem der Kunde alles Wissenswerte über Sie und Ihren Betrieb erfährt, z.B. Ihre Leistungsangebote, Adresse und Kontaktmöglichkeiten, vielleicht wie lange Ihr Betrieb schon existiert, einige Referenzbilder.

Dafür genügen bei einem kleineren Betrieb bereits 2 oder 4 Seiten, ggf. kann dieser Folder zusätzlich auch als Angebotsmappe mit entsprechender Lochung oder Einheftmöglichkeit gestaltet werden.

 

  • Eine Referenzliste, wobei durchaus auch eine langjährige Existenz des Betriebs zu erkennen sein sollte. Sie kann nach Kunden oder Projekten gegliedert sein und soIlte Ihre gesamte Leistungspalette umfassen. Vergewissern Sie sich, ob jeder aufgeführte Kunde immer noch eine Referenz ist oder ob später aufgetretene Probleme oder es anschliessend zur Beauftragung eines Konkurrenzunternehmens gekommen ist.

 

  • Visitenkarte

Achten Sie auf eine gängige Größe, damit sie sinnvoll aufbewahrt und vom Kunden bei Bedarf auch gefunden wird.

 

  • Baustellenschilder

Bitte achten Sie darauf, dass diese immer in Ordnung sind, verdreckte, verbeulte oder sonst beschädigte sind keine Werbung für Sie eher das Gegenteil. Sie müssen immer den Hinweis auf die wichtigsten Kontaktmöglichkeiten enthalten.

  • Beschriftung von Firmenfahrzeugen.

Das Vorgenannte gilt auch für die Firmenfahrzeuge

Keine Kommentare

TopBlogger.net - Die Topsite für Blogger Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de blog-o-rama.de blogoscoop